• St. Bonifatius, Herbrechtingen

  • St. Georg, Auernheim

  • Hl. Geist, Steinheim
     

  • St. Maria, Heidenheim

  • St. Peter und Paul, Großkuchen

  • Hl. Geist, Giengen

Seelsorgeeinheiten

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat mit ihrer Kirchengemeindeordnung ein Modell geschaffen, das neben der teamorientierten Leitung auch die Selbständigkeit der Gemeinden vor Ort betont. Darüberhinaus schließen sich mehrere Gemeinden zu einer „Gemeinschaft von Gemeinden“, der Seelsorgeeinheit zusammen, bleiben aber rechtlich selbständig. In der SE koordinieren die dazugehörigen Gemeinden gemeinsame Aktionen, z.B. Firmung, und haben ein gemeinsames hauptamtliches Pastoralteam, das die Gemeinden in ihrem diakonischen, liturgischen und zeugnisgebenden Leben unterstützt.

Der Kirchengemeinderat ist das leitende Gremium einer örtlichen Kirchengemeinde. Die Mitglieder sind - neben dem Pfarrer als gesetztes Mitglied - gewählte Vertreter der Kirchengemeinde. Das Gremium hat zwei Vorsitzende: den vom Bischof eingesetzten Pfarrer und ein Mitglied, das aus dem KGR heraus gewählt wird. Beide leiten gemeinsam den KGR. Der Priester hat gegenüber dem KGR ein Vetorecht.

Hier eine Übersicht der Seelsorgeeinheiten im Dekanat Heidenheim und der Gemeinden:

 

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