Der Dekanatsrat

Der Dekanatsrat ist das leitende Gremium eines Dekanats. Er besteht aus gewählten und entsendeten Vertretern der Kirchengemeinderäte, der Verbände und Einrichtungen. Der Dekan und sein Stellvertreter sind geborene Mitglieder des Dekanatsrats und ebenso Mitglieder des Vorstands.

Der Dekanatsrat legt mit dem Dekan die pastoralen Ziele des Dekanats fest, sorgt für die Umsetzung diözesaner Konzepte, beschließt Projekte und Aktionen des Dekanats, vernetzt seelsorgliche Aktivitäten und stellt die Jahresrechnung fest. Anliegen aller im Dekanat Verantwortlichen ist es, in einem kontinuierlichen Kommunikationsprozess zu stehen. Ziel eines Dekanatsrates ist es daher, sich abzusprechen, Kräfte zu bündeln und Anliegen voranzutreiben, die die Möglichkeiten einer einzelnen Seelsorgeeinheit oder Kirchengemeinde überschreiten. 

Die nächste Sitzung des Dekanatsrates findet statt:

  • Donnerstag, 9. November 2023; Vorstellung des Jugendreferates